Erstgespräch
Das Erstgespräch ist kostenlos und dauert ca. 30 Minuten. Ich bitte Sie, dafür telefonisch oder per Mail einen Termin mit mir zu vereinbaren.
Sitzungsdauer
Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten, wobei nach Vereinbarung auch Doppelstunden möglich sind.
Kosten
Einzelsetting: 110 Euro pro Therapieeinheit
Paartherapie: 140 Euro pro Therapieeinheit
Gruppensetting: Preis abhängig von der Gruppengröße
Sozialtarife auf Anfrage möglich (wenn Sozialplätze frei sind).
Staatliche Krankenkassen leisten Kostenzuschüsse in unterschiedlicher Höhe zu den eingehobenen Behandlungsbeiträgen. Wie sie diese beantragen, erfahren sie ausführlich im nächsten Schritt.
Höhe der Kostenzuschüsse der Krankenkassen
Kostenzuschuss der ÖGK
Die ÖGK leistet einen Zuschuss in der Höhe von € 31,50 pro Therapieeinheit.
Hier finden Sie die Angaben der ÖGK zum Thema.
Kostenzuschuss der BVAEB
Die BVAEB leistet für Ihre Versicherten einen Kostenzuschuss in der Höhe von €42,40 pro Therapieeinheit.
Hier finden Sie alle Angaben der BVAEB zum Thema.
Kostenzuschuss der SVS
Die SVS leistet für Ihre Versicherten einen Kostenzuschuss in der Höhe von €45 pro Therapieeinheit.
Hier finden Sie alle Informationen der SVS zum Thema.
Kostenzuschuss der KFA
Die KFA leistet für Ihre Versicherten einen Kostenzuschuss in der Höhe von €36 pro Therapieeinheit.
Hier finden Sie alle Informationen der KFA zum Thema.
Wie stelle ich einen Antrag auf Kostenzuschuss für Psychotherapie bei meinem Versicherungsträger?
Vorgehensweise:
- Vor bzw. spätestens nach dem Erstgespräch bei mir gehen Sie zu ihrem praktischen Arzt oder ihrer praktischen Ärztin und holen sich eine Genehmigung für eine psychotherapeutische Behandlung („Zuweisung“, wie zu einem Facharzt).
- Die Sozialversicherung leistet im Falle einer psychischen Störung, die als Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn anzusehen ist, einen Zuschuss pro Therapiestunde. Die Zuschussleistungen der einzelnen Versicherungsträger sind unterschiedlich hoch, die genauen Beträge entnehmen Sie bitte dem Punkt „Höhe der Kostenzuschüsse der Krankenkassen“.
- Das vereinbarte Honorar ist in erster Linie an mich in voller Höhe zu entrichten, Sie bekommen den Zuschuss von Ihrem Krankenversicherungsträger dann im Nachhinein rückerstattet.
- Die erste Monatsrechnung von mir schicken Sie gemeinsam mit der ärztlichen Genehmigung (Zuweisung) an Ihre Krankenkasse.
- Zehn Einheiten Psychotherapie sind in der Regel bewilligungsfrei.
- Bei Behandlungen, die mehr als zehn Therapieeinheiten erfordern, ist zusätzlich ein „Antrag auf Kostenzuschuss“ zu stellen. Diesen muss ich Ihnen ausfüllen.
- Jeder Versicherungsträger hat dafür ein eigenes Formular. Eine Übersicht aller Formulare finden sie hier.
- Achtung! Vor der elften Therapieeinheit ist der Antrag auf Kostenzuschuss an Ihre Krankenkasse zu schicken. Nachträgliche Bewilligungen sind nicht möglich.
- Bitte achten Sie darauf, wie viele Therapieeinheiten Ihnen von Ihrer Krankenversicherung bewilligt wurden und erinnern Sie mich vor Ablauf der Stunden bei Bedarf an einen Verlängerungsantrag.
- Sie können Rechnungen von mir innerhalb von 42 Monaten nach Inanspruchnahme der Leistung bei Ihrem Krankenversicherungsträger einreichen.
Volle Kostenübernahme der Therapie
Eine volle Kostenübernahme für Psychotherapie kann es ebenso geben. Ich habe einige vollfinanzierte Therapieplätze pro Jahr zu vergeben. Leider sind diese immer sehr schnell besetzt. Sollte ich keinen Kassenplatz mehr anbieten können, wenden Sie sich bitte an die Wiener Gesellschaft für Psychotherapeutische Versorgung (WGPV). Diese kann Sie mit Informationen versorgen, welche TherapeutInnen in Wien aktuell vollfinanzierte Kassenplätze frei haben. Alle Informationen darüber finden Sie hier.
Private Krankenversicherungen
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen oder ebenfalls bezuschusst. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit der zuständigen SachbearbeiterIn Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung, um die Bedingungen der Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären.
Verschwiegenheit
Eine der Berufspflichten von PsychotherapeutInnen ist die umfassende gesetzliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit über alle ihm/ ihr in Ausübung seiner/ ihrer beruflichen Tätigkeit bekannt gewordenen Geheimnisse. Diese gilt auch gegenüber ÄrztInnen, Behörden, Angehörigen, Gerichten und dergleichen. Generell kann eine PsychotherapeutIn nicht von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit entbunden werden.